Kann das Jedem passieren?
Die Antwort ist definitiv ja!
Hierbei handelt es sich um ein ganz normales Verkehrsrisiko, welches jedem Fahrzeuglenker bewusst sein sollte, sobald er sein Fahrzeug in Bewegung setzt.
Wer haftet denn nun für solche Glasschäden?
Üblicherweise muss der Fahrzeughalter (Fahrzeuglenker) den Schaden selbst tragen, sofern der Verursacher dafür nicht haftbar oder ausfindig gemacht werden kann. Die Kosten hierfür liegen meist zwischen 50,00 und 100,00 €uro.
Teilkasko übernimmt Steinschlagreparaturen meist kostenlos
Glücklicherweise deckt die Teilkaskoversicherung solche Glasschäden ab und kann problemlos in Anspruch genommen werden, ohne den Schadenfreiheitsrabatt zu berühren oder die vereinbarte Selbstbeteiligung zum tragen kommt.
Muss ich den Schaden der Versicherung melden?
Wir als vertrauenswürdiger Partner der Versicherungen übernehmen selbstverständlich die komplette Abwicklung für Sie. Von der Reparatur bis hin zur Schadensmeldung und alle damit verbundenen administrativen Arbeiten.
Sollte die Reparatur technisch nicht möglich sein oder die Beschädigung im Sichtfeld des Fahrers liegt, muss die Scheibe getauscht werden.
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